Einzeltherapie

Vor Beginn der Therapie biete ich ein Vorgespräch an. Im Vorgespräch frage ich Sie nach Ihrem Anliegen und den Gründen, eine Therapie beginnen zu wollen. Anschließend können wir bis zu drei probatorische Sitzungen vereinbaren. Nach diesen Sitzungen entscheiden Sie und ich, ob die Therapie fortgesetzt werden soll und welche Rahmenbedingungen dafür sinnvoll sind. Ist die Entscheidung getroffen, wird eine Anamnese zur gegenwärtigen Lebenssituation und zur Kindheit gemacht. Je nach vorhandenem Anliegen kann eine Therapie ein halbes Jahr oder Jahr, bei schweren Traumatisierungen auch mehrere Jahre dauern. Dieses bespreche ich mit Ihnen zu Beginn der Therapie. Für das Ende der Therapie ist es sinnvoll, ein bis zwei Abschiedstermine einzuplanen, um das Erarbeitete zu würdigen und neue Perspektiven zu entwickeln.

Honorar

      1. Vorgespräch Einzeltherapie:
        30 Euro (ca. 45 Minuten)
      2. Einzeltherapie Psychotherapie/ Körpertherapie:
        100 Euro (60 Minuten) | 150 Euro (90 Minuten)
      3.  ermäßigt 90 Euro (60 Minuten) | 135 Euro (90 Minuten) und nach Absprache

       

      Abrechnung

      Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Honorarsatz ist der Endpreis. Eine Erstattung der Kosten ist nur durch private Krankenkassen, die Beihilfe oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen anteilig möglich.

      Vorteile als Selbstzahler:

      Gegenüber Kassen und Arbeitgebern sind Sie keinerlei Rechenschaft schuldig und werden somit auch nicht „aktenkundig“, was bei Therapien, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, nicht der Fall ist. Die Privatbehandlung muss bei keinem Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch benannt werden, da es eine von Ihnen selbst erbrachte Leistung ist.

      Sie können Therapiekosten, die Sie privat zahlen, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.